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    Informationen und Links

    Teilausschnitt eines Bildes, von einer Wirbelsäule in der Osteopathie Praxis Glade in Hannover

Ja!

Grundsätzlich können Patienten ohne eine vorhergehende ärztliche Untersuchung und/oder Verordnung zur Osteopathie. Einige gesetzliche Krankenkassen verlangen jedoch eine ärztliche Verordnung, durch beispielsweise ein Privatrezept, als Voraussetzung für eine Beteiligung an den Behandlungskosten. Es handelt sich bei den Kostenerstattungen um Zusatzleistungen deren Regelungen die Krankenkassen selber vornehmen.

Informieren Sie sich im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer Versicherung, welche Regelungen in Ihrem Fall gelten. Unkompliziert und schnell informieren können Sie sich auf der Internetseite Osteokompass.de.

Grundsätzlich brauchen Sie nichts weiter zu Ihrem Osteopathie-Termin mitbringen.

In manchen Fällen kann es jedoch für die Anamnese hilfreich sein, dass Sie bereits vorhandene Arztberichte, Medikationspläne und/oder sonstige Unterlagen, die zur Informationsgewinnung beitragen könnten, mitbringen.

Mittlerweile beteiligt sich ein großer Teil der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland an den Kosten einer osteopathischen Behandlung. Durch meine Verbandsmitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland e.V.  bin ich in deren Therapeutenliste gelistet und erfülle die Bezuschussungsvoraussetzungen für die meisten Krankenkassen.

Informieren Sie sich dennoch im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, unter welchen Voraussetzungen Sie welche Bezuschussung bekommen können. Einige Krankenkassen fordern beispielsweise eine schriftliche Empfehlung für Osteopathie durch einen Arzt, die bereits vor der Behandlung ausgestellt werden muss. 

Auf der Internetseite Osteokompass.de können Sie sich unkompliziert und schnell informieren.

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel komplett, wenn diese Leistungen in Ihrem Versicherungsumfang enthalten sind. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über Erstattungsvoraussetzungen.

Die Anzahl der Behandlungen ist individuell, da sie vom jeweiligen Beschwerdebild abhängig ist und daher immer genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird.

Wenn Sie mehr über eine osteopathische Behandlung lesen möchten: Hier klicken

Jede Osteopathie-Behandlung ist individuell und wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Bei mehreren Behandlungen können dementsprechend unterschiedliche Abrechnungsergebnisse entstehen. Abgerechnet wird immer nach Termin bzw. Behandlung und nicht nach Dauer. 

Sie möchten uns Ihre Fragen stellen?  Hier klicken

Hinweis

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld ihrer Behandlung bei ihrer Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen für eine mögliche Kostenübernahme, da diese unterschiedlich sein können. 

Ja!

Grundsätzlich können Patienten ohne eine vorhergehende ärztliche Untersuchung und/oder Verordnung zur Osteopathie. Einige gesetzliche Krankenkassen verlangen jedoch eine ärztliche Verordnung, durch beispielsweise ein Privatrezept, als Voraussetzung für eine Beteiligung an den Behandlungskosten. Es handelt sich bei den Kostenerstattungen um Zusatzleistungen deren Regelungen die Krankenkassen selber vornehmen.

Informieren Sie sich im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer Versicherung, welche Regelungen in Ihrem Fall gelten. Unkompliziert und schnell informieren können Sie sich auf der Internetseite Osteokompass.de.

Grundsätzlich brauchen Sie nichts weiter zu Ihrem Osteopathie-Termin mitbringen.

In manchen Fällen kann es jedoch für die Anamnese hilfreich sein, dass Sie bereits vorhandene Arztberichte, Medikationspläne und/oder sonstige Unterlagen, die zur Informationsgewinnung beitragen könnten, mitbringen.

Mittlerweile beteiligt sich ein großer Teil der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland an den Kosten einer osteopathischen Behandlung. Durch meine Verbandsmitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland e.V.  bin ich in deren Therapeutenliste gelistet und erfülle die Bezuschussungsvoraussetzungen für die meisten Krankenkassen.

Informieren Sie sich dennoch im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, unter welchen Voraussetzungen Sie welche Bezuschussung bekommen können. Einige Krankenkassen fordern beispielsweise eine schriftliche Empfehlung für Osteopathie durch einen Arzt, die bereits vor der Behandlung ausgestellt werden muss. 

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Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel komplett, wenn diese Leistungen in Ihrem Versicherungsumfang enthalten sind. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über Erstattungsvoraussetzungen.

Die Anzahl der Behandlungen ist individuell, da sie vom jeweiligen Beschwerdebild abhängig ist und daher immer genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird.

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Jede Osteopathie-Behandlung ist individuell und wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Bei mehreren Behandlungen können dementsprechend unterschiedliche Abrechnungsergebnisse entstehen. Abgerechnet wird immer nach Termin bzw. Behandlung und nicht nach Dauer. 

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Bitte informieren Sie sich im Vorfeld ihrer Behandlung bei ihrer Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen für eine mögliche Kostenübernahme, da diese unterschiedlich sein können. 

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